Gesetzgeberischen Instanzen und Regulatoren ist die wachsende Bedeutung des Kartengeschäfts nicht entgangen. In den vergangenen Jahren betrachteten die Europäische Kommmission, nationale Kartellbehörden und die Bankenaufsicht zwar das Kartengeschäft zunehmend mit Argus-Augen, leider aber auch nicht selten mit geringen Marktkenntnissen. Die Folge: An sich gut gemeinte Regulierungsmaßnahmen verfehlten teilweise ihr Ziel und führten zu Wettbewerbsverzerrung und Zusatz-Kosten. Deswegen suchen nationale und internationale Regulatoren immer häufiger das Gespräch mit Vertretern der Kartenindustrie.
So auch 2002, als in Deutschland das sogenannte 4. Finanzmarktförderungsgesetz beraten wurde, das die Beaufsichtigung der Ausgabe und Verwaltung von Kreditkarten vorsah. In Fachkreisen führte das Thema zur Diskussion von einer ganzen Reihe offener Fragen und schließlich zur Gründung der „IK Interessengemeinschaft Kreditkarten“ auf dem jährlichen PaySys Breakfast-Meeting. Mehr Regulierungsmaßnahmen und eine durch die EU-Direktive über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (2007/64/EG) drohende Regulierung der bislang nicht beaufsichtigten Acquirer sowie Verschärfung der Auflagen für die Kartenherausgeber führten 2004 zu „akutem Handlungsbedarf“.
Um weiteren „Fehlentwicklungen“ rechtzeitig vorbeugen zu können, wurde die „Interessengemeinschaft Kreditkarte“ (IK) als eigenständige Gruppe nun auch formal gegründet. Sie erhielt ihre erste offizielle Satzung und PaySys Consultancy GmbH die Verantwortung für alle anfallenden Sekretariats- und Koordinationsaufgaben. Erfahrungsaustausch und Etablierung einer Interessenvertretung . Seitdem nutzen Unternehmen der Kartenbranche diese informelle und wettbewerbsneutrale Plattform immer wieder zum intensiven Gedankenaustausch und zur allmählichen Etablierung einer Interessenvertretung. So wurden im Juli 2002 bereits im Namen der IK Sondierungsgespräche mit der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) geführt. Auch bei der Gestaltung der neuen Richtlinie 2007/64/EG (auch Payment Services Directive (PSD) genannt) hat die IK auf europäischer und nationaler Ebene aktiv mitgewirkt.
Aufgabe der offiziellen Interessengemeinschaft ist es, in solchen und ähnlichen Fällen zusammen mit Dr. Markus Escher der beauftragten Anwaltskanzlei (GSK Stockmann & Kollegen) Stellungnahmen zu erarbeiten und den jeweiligen Regulatoren (wie z. B. Europäische Kommission, Europäische Zentralbank und BaFin) vorzulegen. Darüber hinaus ist die Interessengemeinschaft auch in Brüssel bei der EU Kommission vertreten. Abhängig vom jeweiligen Anlass kann zwischen ihren Mitgliedern auch eine fallbezogene Interessenvertretung vereinbart werden.
Die IK-Gruppe trifft sich in unregelmäßigen Abständen (2 bis 3 mal pro Jahr), meist aus aktuellem Anlass, um rechtliche und regulatorische Fragen des Kartengeschäfts zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen.
Zur IK gehören inzwischen 15 Mitglieder: American Express Europe S. A. (German branch) , Bayern Card-Services GmbH, PAYONE GmbH, Deutsche Telekom AG, Elavon Financial Services, EVO Payments International GmbH, Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH, Mastercard Europe S.A., S-Payment GmbH, S-Kreditpartner GmbH, TeleCash GmbH & Co. KG, Transact Elektronische Zahlungssysteme GmbH, Visa Europe AG, equensWorldline GmbH und Unzer GmbH.
Stellungnahmen:
- Stellungnahme der IK zu EBA Q&A ID 4108 (§ 55 ZAG)
- Migrationsplan zu § 55 ZAG und EU-Verordnung 2018/389
Verbändekonsultation der BaFin vom 20.11.2019
Vorlagen für Migrationspläne und Berichts-Templates zu Kartenzahlungen im Internet - Gemeinsames Schreiben der IK, des BVZI, IHA, HDE, Bitkom, Mastercard und Visa an die Bundesanstalt für Finanzaufsicht und die Bundesbank zur Übergabefrist zur Implementierung der starken Kundenauthentifizierung im E-Commerce Bereich
- Migrationsplan zu § 55 ZAG und EU-Verordnung 2018/389
Verbändekonsultation der BaFin vom 04.09.2019
Kartenzahlungen im Internet - Inkrafttreten der EU-Verordnung 2018/389
EBA Opinion 21.06.2019
BaFin-Schreiben an Verbände vom 10.07.2019
Risiken für Kreditkartenzahlungen im Internet - Anlage zum Schreiben der IK bzgl. Inkrafttreten der EU-Verordnung 2018/389
- Stellungnahme – Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG, 19/7377)
- Stellungnahme – Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG) - Consultation Paper: EBA/CP/2018/11 on the Draft Guidelines on Outsourcing arrangements
- Stellungnahme zu den finalen EBA Guidelines on fraud reporting under the Payment Services Directive 2 (PSD2) (EBA/GL/2018/05) vom 18.07.2018
Ausblick auf Umsetzung durch die BaFin
Zum Betrugstyp „CEO Fraud“ - § 55 ZAG / Starke Kundenauthentifizierung
Durch den Zahlungsempfänger ausgelöste Kartenzahlungen
Stellungnahme zur EBA Opinion vom 13.06.2018 (EBA-Op-2018-04)
Neue Mitglieder sind willkommen!
Nehmen Sie bitte für weitere Informationen Kontakt auf mit:
Dr. Hugo Godschalk
Geschäftsführer, PaySys Consultancy GmbH
hgodschalk@paysys.de